Änderungen beim Sterbegeläut in Holsen-Ahle

In Holsen-Ahle gibt es eine lange Tradition, dass für verstorbene Gemeindeglieder mittags geläutet wird – für eine verstorbene Person aus Holsen eine Viertelstunde vor zwölf Uhr und für eine verstorbene Person aus Ahle eine Viertelstunde nach Zwölf. Und dieses Geläut findet dann für jede Person an drei hintereinander folgenden Tagen statt. Sind mehrere Menschen verstorben, wird entsprechend länger geläutet. Der Sinn besteht darin, dass das Glockengeläut einlädt, für die Angehörigen, die einen lieben Menschen verloren haben, zu beten und daran zu denken, dass wir alle eines Tages sterben müssen und eine Hoffnung brauchen.
Nachdem die Anfangszeit der Gottesdienste in der Lukaskirche nun auf 11 Uhr am Sonntagmorgen verlegt worden ist, könnte der Fall eintreten, dass nun während des Gottesdienstes für eine verstorbene Person eine Viertelstunde geläutet wird. Wenn zwei Personen aus Holsen verstorben sind, dauert es aber schon eine halbe Stunde, bei dreien eine dreiviertel Stunde. Das Geläut der großen Glocke ist so durchdringend, dass es schwierig wird, jetzt im Gottesdienst noch genügend Ruhe und Andacht zu finden. So haben wir im Presbyterium darüber beraten, wie das Sterbegeläut zukünftig gestaltet werden soll.
Nach Rücksprache mit dem Glockenbeauftragten der Landeskirche sind wir zu der Entscheidung gekommen, dass das Sterbegeläut verkürzt wird. Ab 1. März 2019 wird jetzt für jede verstorbene Person 5 Minuten lang geläutet, und das an einem Tag einmal. Und der Sonntag wird grundsätzlich vom Sterbegeläut ausgenommen. Aber die schöne Tradition, dass für Holsen vor Zwölf und für Ahle nach Zwölf geläutet wird, haben wir beibehalten. Wir meinen, dass das zu unserem Ortsteil gehört.
Joachim Boecker